AGBs
Brennholzschmiede Haldensleben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf von Schnittholz, Sägewerksprodukten und Kaminholz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen der Brennholzschmiede Haldensleben im Bereich Schnittholz, Sägewerksprodukte, Brennholz und Kaminholz gegenüber privaten und gewerblichen Kunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil. Abweichende und zusätzliche Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung ( Mail, Textnachricht) Lieferung der Ware oder Rechnungsstellung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt Bar, per Überweisung, EC Karte (keine Kreditkarten) oder nach Vereinbarung.
3.1 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Firma Brennholzschmiede Haldensleben anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.2 Preise und Rechnungslegung
Für die Rechnungslegung gilt ausschließlich die bestellte Menge in SRM (Schüttraummetern) bei Kaminholz. Das Volumen muss durch den Kunden vor dem Abladen geprüft werden. Bei Bauholz wird nach Stückzahl, länge, breite, Höhe des bestellten Produktes abgerechnet.
4. Lieferung und Lieferbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Lieferung erfolgt bis zur vereinbarten Ablagestelle, soweit nicht anders vereinbart ,, frei Bordsteinkante‘‘ , der Kunde ist dafür verantwortlich das die Lieferstelle problemlos erreichbar und geeignet ist. Es findet keine Krahn Entladung statt. Kaminholz wird lose geliefert und abgekippt.
4.1 Lagerung der Ware nach Fertigstellung.
1. Mit Fertigstellung der bestellten Holzprodukte wird der Käufer über die Abholbereitschaft informiert.
1.1 Abholpflicht und Frist, der Kunde ist verpflichtet, die bestellte und als bereitgestellte Ware innerhalb von 7 Werktagen/ nach Absprache max. 14 Werktage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am Betriebssitz der Brennholzschmiede Haldensleben, Hinzenbergstraße 67 in Haldensleben, abzuholen. Bei Individualanfertigungen ( Sonder- und Maßanschnitte) beträgt diese Frist 7 Werktage.
1.2 Annahmeverzug, holt der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist nicht ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahme Verzug.
1.3 Lagergebühren, für die Dauer des Annahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, pro angefangene Woche eine pauschale Lagergebühr von 2% des Bruttorechnungsbetrag, mindestens jedoch 5,00€ pro Woche zu berechnen.
1.4 Selbsthilfeverkauf bei Sondermaßen, handelt es sich um eine Kundenindividuelle Sonderanfertigung, hochwertige Holzart, oder Kundenorientierte Bestellung und der Kunde holt die Ware trotz schriftlicher Nachsetzfrist von 7 Tagen nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware freihändig zu verwerten.
2. Die fertigen Holzprodukte werden bis zur Abholung auf dem Betriebsgelände des Verkäufers im Freien gelagert. Eine überdachte oder geschlossene Lagerung ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
3. Dem Käufer ist bekannt, dass die Ware während der Lagerung den natürlichen Witterungseinflüssen wie Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee, Frost, Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sein kann.
4. Natürliche Veränderungen des Holzes, insbesondere Verfärbungen, Vergrauungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Quellen oder Schwinden, die durch die Lagerung im Freien oder durch Witterungseinflüsse entstehen, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen den Verkäufer.
5. Nach Mitteilung der Abholbereitschaft erfolgt die Lagerung der Ware auf Gefahr des Käufers. Der Käufer wird angehalten, die Ware zeitnah abzuholen.
6. Sofern gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für Schäden oder Veränderungen an der Ware, die nach Fertigstellung und während der Lagerung im Freien durch Witterungseinflüsse entstehen
4.3 Verladung und Ladungssicherung
1. Verladehilfe als Gefälligkeit, das Verladen der Ware auf das Fahrzeug des Kunden (z.B. mittels Gabelstapler) durch Mitarbeiter der Brennholzschmiede Haldensleben erfolgt als reine Gefälligkeit.
2. Verantwortung des Fahrers, die ausschließliche Verantwortung für die transportsichere und betriebssichere Beladung, das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß § 22StVO liegt beim abholenden Kunden bzw. dessen Fahrpersonal.
3.Haftungausschluss, der Verkäufer haftet bei der Verladung nur für Vorsatz und grobe nachweisliche Fahrlässigkeit.
5. Gefahrübergang
1.Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder mit Abladen an der vereinbarten Lieferadresse geht die Gefahr auf den Kunden über.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden, spätestens jedoch mit Eintritt des Annahmeverzuges auf den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers.
7. Besondere Bedingungen für Kaminholz / Brennholz
Kaminholz wird je nach Vereinbarung als Schüttraummeter (SRM), Raummeter (RM) oder Festmeter (FM) verkauft. Geringfügige Abweichungen in Menge und Schüttmaß sind technisch und naturbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar und beeinträchtigen nicht die Qualität des gelieferten Kaminholzes.
7.1 Holzarten
Naturbedingte Unterschiede in Farbe, Rinde, Struktur, Brennverhalten und Gewicht stellen keinen Reklamationsgrund dar. Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten und unterliegen den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.
7.2 Restfeuchte und Lagerung
Der Kunde ist verpflichtet, Kaminholz trocken und belüftet zu lagern und gegebenenfalls nachzutrocknen.
7.3 Stückgröße und Verarbeitung
Geringfügige Abweichungen der Scheitlänge sowie kleinere Holzstücke oder Rindenanteile sind branchenüblich. Trotz Scheibensiebanlage kann es zu Kleinanteilen kommen, diese Stellen jedoch keinen Anspruch auf , Austausch der Ware oder gegentausch in größere/ kleinere Stücke dar.
7.4 Frischholz
Frisch geschlagenes oder nicht kammergetrocknetes Holz ist vor der Verbrennung ausreichend zu trocknen.
8. Gewährleistung und Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Übergabe mitzuteilen. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung. Bei Lieferung durch Die Firma Brennholzschmiede Haldensleben hat der Kunde ein Recht auf Prüfung der Menge und Qualität unmittelbar nach der Anlieferung. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung durch Unterschrift und i.d.R. auch sofortige Zahlung der Rechnungssumme. Spätere Reklamationen können nur bedingt anerkannt werden. Wir haften demnach nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der Firma Brennholzschmiede Haldensleben ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
9. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebot Erstellung, Vertragsabwicklung und Lieferung.
Firma: Brennholzschmiede Haldensleben
Inhaber: Florian Heutling
Adresse: Hinzenbergstraße 67
Telefon: 0176 702 76 99
E-Mail: heutling1988@gmx.de
Steuernummer / USt-IdNr. 10523004404/ DE319129025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Baumaschinen, Baugeräte und Zubehör zwischen dem Vermieter Brennholzschmiede Haldensleben, Hinzenbergstraße 67, 39340 Haldensleben und seinen Kunden.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Vermieters sind freibleibend
- Ein Mietvertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch tatsächliche Übergabe des Mietgegenstandes zustande.
- Maßgeblich für Umfang und Inhalt des Mietvertrages sind: a) die Auftragsbestätigung, b) der Mietvertrag, c) diese Allgemeinen Mietbedingungen, d) gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen.
- Elektronisch übermittelte Dokumente, E-Mails, digitale Freigaben sowie elektronisch unterzeichnete Übergabe- und Rückgabeprotokolle stehen der Textform gleich.
§ 3 Mietgegenstand
- Die Maschinen werden in betriebsbereitem
und verkehrssicherem Zustand übergeben. - Der Mieter bestätigt mit der Übernahme den
ordnungsgemäßen Zustand, sofern keine
Mängel im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
§ 3a Einsatzort, Standortwechsel und Auslandsverbringung
- Der Mieter ist verpflichtet, den jeweiligen Einsatzort des Mietgegenstandes wahrheitsgemäß anzugeben.
- Jeder Standortwechsel ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den aktuellen Standort des Mietgegenstandes zu verlangen.
- Eine Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Der Vermieter kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn: a) erhöhte politische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, b) Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften betroffen sind, c) Versicherungs- oder Finanzierungsauflagen entgegenstehen.
§ 4 Mietdauer
- Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
- Jede Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
- Wird die Maschine verspätet zurückgegeben, wird die vereinbarte Miete bis zur tatsächlichen Rückgabe weiterberechnet.
§ 4a Rückgabe des Mietgegenstandes
- Die Mietzeit endet erst mit dem Eingang des Mietgegenstandes am vereinbarten Rückgabeort in vertragsgemäßem Zustand, frühestens jedoch mit Ablauf einer vereinbarten Mindestmietzeit.
- Der Mietgegenstand ist zurückzugeben: a) betriebsfähig, b) gereinigt, c) frei von Beton-, Bitumen-, Farb-, Öl- oder sonstigen Anhaftungen, d) vollgetankt bzw. mit den vereinbarten Betriebsstoffen befüllt, e) einschließlich sämtlichen Zubehörs, Anbaugeräten, Dokumentationen, Schlüsseln und sonstigen Bestandteilen.
- Entspricht der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht dem vertraglich geschuldeten Zustand, ist der Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung auf Kosten des Mieters vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
- Reinigungskosten, Entsorgungskosten,
Betankungskosten
sowie sonstige Kosten zur Wiederherstellung
des vertragsgemäßen Zustandes werden nach
tatsächlichem Aufwand berechnet. - Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand des
Mietgegenstandes bei Rückgabe durch digitale
Protokolle sowie Foto- und Videodokumentationen festzuhalten. - Offensichtliche Schäden oder Fehlbestände können auch nach Rückgabe innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist geltend gemacht werden.
§ 5 Mietpreise
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Mietpreise.
- Transport-, Reinigungs-, Kraftstoff-, Versicherungs- und Verschleißkosten werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind bei Abholung der Mietsache zu entrichten in Bar oder EC Karte/ Keine Kreditkarten
§ 6 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Ausgleich aller Forderungen zurückgezahlt.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
- die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen,
- sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
- nur qualifiziertes und eingewiesenes Personal einzusetzen,
- tägliche Betriebsstoffkontrollen durchzuführen,
- Schäden unverzüglich zu melden,
- die Maschine gegen Diebstahl zu sichern,
- keine Veränderungen oder Umbauten vorzunehmen,
- die Maschine nicht ohne Zustimmung weiterzuvermieten.
§ 8 Betriebsstunden
Die vereinbarte Miete beinhaltet maximal 6 Betriebsstunden pro Tag. Mehrstunden werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf
Basis einer Fünf Tage-Woche (Montag bis Freitag),
sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. - Übersteigt die tatsächliche Nutzung die vereinbarte
Einsatzdauer oder die vereinbarten Betriebsstunden,
ist der Vermieter berechtigt, Mehrstunden gesondert zu berechnen. - Maßgeblich für die Ermittlung der Betriebsstunden sind die am Mietgegenstand erfassten Betriebsstunden sowie die durch Telematik- oder Diagnosesysteme ermittelten Nutzungsdaten.
- Nacht-, Wochenend-, Schicht- oder Mehrschichtbetrieb sind dem Vermieter vor Aufnahme des Einsatzes anzuzeigen.
- Erschwerte Einsatzbedingungen, insbesondere im Abbruch-, Recycling-, Steinbruch-, Tunnel-, Wasser- oder Spezialtiefbaubereich, sind dem Vermieter vor Einsatzbeginn mitzuteilen.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei erhöhtem Verschleiß oder besonderer Beanspruchung Zuschläge gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste zu berechnen.
§ 9 Wartung und Reparaturen
- Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung sind durch den Mieter durchzuführen.
- Reparaturen dürfen ausschließlich nach Zustimmung des Vermieters erfolgen.
- Notfallreparaturen sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Schäden
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen und von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
§ 11 Maschinenbruchversicherung
- Sofern vereinbart, besteht eine Maschinenbruchversicherung.
- Im Schadensfall trägt der Mieter die vereinbarte Selbstbeteiligung.
- Nicht versichert sind insbesondere Schäden infolge:
- grober Fahrlässigkeit,
- Vorsatz,
- unsachgemäßer Bedienung,
- Überlastung,
- fehlender Wartung,
- Einsatzes außerhalb des bestimmungsgemäßen
Verwendungszwecks.
§ 12 Diebstahl
Bei Diebstahl sind unverzüglich Polizei und Vermieter zu
informieren.
Das polizeiliche Aktenzeichen ist dem Vermieter
unverzüglich mitzuteilen.
§ 13 Transport
An- und Abtransport erfolgen auf Kosten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe auf den Mieter über.
§ 14 Reinigung
Die Maschinen sind besenrein zurückzugeben. Übermäßige Verschmutzungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 15 Kraftstoff
Maschinen mit Verbrennungsmotor sind vollgetankt zurückzugeben. Fehlmengen werden einschließlich Servicepauschale berechnet.
§ 16 GPS-Ortung
Soweit Maschinen mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt die Verarbeitung der Standortdaten ausschließlich zum Schutz des Eigentums, zur Diebstahlprävention und zur Vertragsabwicklung.
§ 17 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden haftet der Vermieter nur, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
§ 19 Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn insbesondere:
- der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät,
- die Maschine unsachgemäß verwendet wird,
- erhebliche Sicherheitsvorschriften verletzt werden.
§ 20 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich
nach den geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 21 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Firma: Brennholzschmiede Haldensleben
Inhaber: Florian Heutling
Adresse: Hinzenbergstraße 67
Telefon: 0176 702 76 99
E-Mail: heutling1988@gmx.de
Steuernummer / USt-IdNr. 10523004404/ DE319129025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lohnspaltarbeiten
Firma: Brennholzschmiede Haldensleben
Anschrift: Hinzenbergstraße 67, 39340 Haldensleben
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Lohnspaltarbeiten.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung.
- Abgerechnet wird nach Vereinbarung je Maschinenstunde, Raummeter (rm), Schüttraummeter (srm), Festmeter (fm) oder zum Festpreis.
- Rüst-, Umsetz-, Warte- und Reinigungszeiten gelten als Arbeitszeit, sofern sie nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden.
§ 4 Preise
- Es gelten die vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§ 5 Anfahrt
- Leerfahrten oder vergebliche Anfahrten aufgrund fehlender Einsatzbereitschaft werden berechnet.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass:
- das Holz frei zugänglich bereitliegt,
- ausreichend Platz für Maschinen vorhanden ist,
- befestigte Zufahrtswege bestehen,
- das Holz frei von Fremdkörpern wie Metall, Draht, Nägeln, Schrauben oder Steinen ist,
- keine Gefährdung von Personen oder Sachen besteht.
§ 7 Fremdkörper und Maschinenschäden
- Schäden an Messern, Sägen, Spaltkeilen oder sonstigen Maschinenteilen durch Fremdkörper werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern dieser die Fremdkörper zu vertreten hat.
- Ersatzfähig sind insbesondere:
- Reparaturkosten,
- Ersatzteile,
- Arbeitszeit für Reparaturen,
- notwendige Fremdreparaturen,
- Ausfallzeiten der Maschine, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Wartezeiten
Wartezeiten infolge verspäteter Bereitstellung des Holzes, fehlender Zufahrt oder sonstiger Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers werden nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz berechnet.
§ 9 Termine
- Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich.
- Höhere Gewalt, Witterung, technische Defekte, Verkehrsbehinderungen oder Krankheit berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
- Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebungen bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
§ 10 Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort anzuzeigen.
§ 11 Zahlung
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer kann bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 12 Eigentum und Gefahr
Das bereitgestellte Holz verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Die Gefahr für das Holz trägt der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
§ 14 Stornierung
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
- Bei späterer Absage kann eine angemessene Ausfallentschädigung berechnet werden, sofern dem Auftragnehmer dadurch ein Schaden entsteht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Firma: Brennholzschmiede Haldensleben
Inhaber: Florian Heutling
Adresse: Hinzenbergstraße 67
Telefon: 0176 702 76 99
E-Mail: heutling1988@gmx.de
Steuernummer / USt-IdNr. 10523004404/ DE319129025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Baumaschinen, Baugeräte und Zubehör zwischen dem Vermieter Brennholzschmiede Haldensleben, Hinzenbergstraße 67, 39340 Haldensleben und seinen Kunden.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote des Vermieters sind freibleibend
- Ein Mietvertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch tatsächliche Übergabe des Mietgegenstandes zustande.
- Maßgeblich für Umfang und Inhalt des Mietvertrages sind: a) die Auftragsbestätigung, b) der Mietvertrag, c) diese Allgemeinen Mietbedingungen, d) gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen.
- Elektronisch übermittelte Dokumente, E-Mails, digitale Freigaben sowie elektronisch unterzeichnete Übergabe- und Rückgabeprotokolle stehen der Textform gleich.
§ 3 Mietgegenstand
- Die Maschinen werden in betriebsbereitem
und verkehrssicherem Zustand übergeben. - Der Mieter bestätigt mit der Übernahme den
ordnungsgemäßen Zustand, sofern keine
Mängel im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
§ 3a Einsatzort, Standortwechsel und Auslandsverbringung
- Der Mieter ist verpflichtet, den jeweiligen Einsatzort des Mietgegenstandes wahrheitsgemäß anzugeben.
- Jeder Standortwechsel ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den aktuellen Standort des Mietgegenstandes zu verlangen.
- Eine Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Der Vermieter kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn: a) erhöhte politische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, b) Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften betroffen sind, c) Versicherungs- oder Finanzierungsauflagen entgegenstehen.
§ 4 Mietdauer
- Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
- Jede Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
- Wird die Maschine verspätet zurückgegeben, wird die vereinbarte Miete bis zur tatsächlichen Rückgabe weiterberechnet.
§ 4a Rückgabe des Mietgegenstandes
- Die Mietzeit endet erst mit dem Eingang des Mietgegenstandes am vereinbarten Rückgabeort in vertragsgemäßem Zustand, frühestens jedoch mit Ablauf einer vereinbarten Mindestmietzeit.
- Der Mietgegenstand ist zurückzugeben: a) betriebsfähig, b) gereinigt, c) frei von Beton-, Bitumen-, Farb-, Öl- oder sonstigen Anhaftungen, d) vollgetankt bzw. mit den vereinbarten Betriebsstoffen befüllt, e) einschließlich sämtlichen Zubehörs, Anbaugeräten, Dokumentationen, Schlüsseln und sonstigen Bestandteilen.
- Entspricht der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht dem vertraglich geschuldeten Zustand, ist der Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung auf Kosten des Mieters vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
- Reinigungskosten, Entsorgungskosten,
Betankungskosten
sowie sonstige Kosten zur Wiederherstellung
des vertragsgemäßen Zustandes werden nach
tatsächlichem Aufwand berechnet. - Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand des
Mietgegenstandes bei Rückgabe durch digitale
Protokolle sowie Foto- und Videodokumentationen festzuhalten. - Offensichtliche Schäden oder Fehlbestände können auch nach Rückgabe innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist geltend gemacht werden.
§ 5 Mietpreise
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Mietpreise.
- Transport-, Reinigungs-, Kraftstoff-, Versicherungs- und Verschleißkosten werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind bei Abholung der Mietsache zu entrichten in Bar oder EC Karte/ Keine Kreditkarten
§ 6 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Ausgleich aller Forderungen zurückgezahlt.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
- die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen,
- sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
- nur qualifiziertes und eingewiesenes Personal einzusetzen,
- tägliche Betriebsstoffkontrollen durchzuführen,
- Schäden unverzüglich zu melden,
- die Maschine gegen Diebstahl zu sichern,
- keine Veränderungen oder Umbauten vorzunehmen,
- die Maschine nicht ohne Zustimmung weiterzuvermieten.
§ 8 Betriebsstunden
Die vereinbarte Miete beinhaltet maximal 6 Betriebsstunden pro Tag. Mehrstunden werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf
Basis einer Fünf Tage-Woche (Montag bis Freitag),
sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. - Übersteigt die tatsächliche Nutzung die vereinbarte
Einsatzdauer oder die vereinbarten Betriebsstunden,
ist der Vermieter berechtigt, Mehrstunden gesondert zu berechnen. - Maßgeblich für die Ermittlung der Betriebsstunden sind die am Mietgegenstand erfassten Betriebsstunden sowie die durch Telematik- oder Diagnosesysteme ermittelten Nutzungsdaten.
- Nacht-, Wochenend-, Schicht- oder Mehrschichtbetrieb sind dem Vermieter vor Aufnahme des Einsatzes anzuzeigen.
- Erschwerte Einsatzbedingungen, insbesondere im Abbruch-, Recycling-, Steinbruch-, Tunnel-, Wasser- oder Spezialtiefbaubereich, sind dem Vermieter vor Einsatzbeginn mitzuteilen.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei erhöhtem Verschleiß oder besonderer Beanspruchung Zuschläge gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste zu berechnen.
§ 9 Wartung und Reparaturen
- Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung sind durch den Mieter durchzuführen.
- Reparaturen dürfen ausschließlich nach Zustimmung des Vermieters erfolgen.
- Notfallreparaturen sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Schäden
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen und von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
§ 11 Maschinenbruchversicherung
- Sofern vereinbart, besteht eine Maschinenbruchversicherung.
- Im Schadensfall trägt der Mieter die vereinbarte Selbstbeteiligung.
- Nicht versichert sind insbesondere Schäden infolge:
- grober Fahrlässigkeit,
- Vorsatz,
- unsachgemäßer Bedienung,
- Überlastung,
- fehlender Wartung,
- Einsatzes außerhalb des bestimmungsgemäßen
Verwendungszwecks.
§ 12 Diebstahl
Bei Diebstahl sind unverzüglich Polizei und Vermieter zu
informieren.
Das polizeiliche Aktenzeichen ist dem Vermieter
unverzüglich mitzuteilen.
§ 13 Transport
An- und Abtransport erfolgen auf Kosten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe auf den Mieter über.
§ 14 Reinigung
Die Maschinen sind besenrein zurückzugeben. Übermäßige Verschmutzungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 15 Kraftstoff
Maschinen mit Verbrennungsmotor sind vollgetankt zurückzugeben. Fehlmengen werden einschließlich Servicepauschale berechnet.
§ 16 GPS-Ortung
Soweit Maschinen mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt die Verarbeitung der Standortdaten ausschließlich zum Schutz des Eigentums, zur Diebstahlprävention und zur Vertragsabwicklung.
§ 17 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden haftet der Vermieter nur, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 18 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
§ 19 Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn insbesondere:
- der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät,
- die Maschine unsachgemäß verwendet wird,
- erhebliche Sicherheitsvorschriften verletzt werden.
§ 20 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich
nach den geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 21 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Firma: Brennholzschmiede Haldensleben
Inhaber: Florian Heutling
Adresse: Hinzenbergstraße 67
Telefon: 0176 702 76 99
E-Mail: heutling1988@gmx.de
Steuernummer / USt-IdNr. 10523004404/ DE319129025
